Rechtsprechung
   BGH, 28.05.1969 - IV ZR 788/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,7126
BGH, 28.05.1969 - IV ZR 788/68 (https://dejure.org/1969,7126)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1969 - IV ZR 788/68 (https://dejure.org/1969,7126)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1969 - IV ZR 788/68 (https://dejure.org/1969,7126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,7126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Innenverhältnisses eines Vertragsverhältnisses als Maklervertrag - Ausrichtung des Maklerlohns am Betrag, um den die tatsächlich erzielte Kaufsumme den vereinbarten Festpreis übersteigt - Vermittlung eines Alleinverkaufsrechts für den Anteil an einem ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 11.01.1907 - II 359/06

    Hat der Schuldner, der eine Forderung erfüllungshalber abgetreten hat, wegen

    Auszug aus BGH, 28.05.1969 - IV ZR 788/68
    Denn durch die Abtretung erfüllungshalber wird das zwischen dem Zedenten und dem Zessionar bestehende Schuldverhältnis dahin geändert, daß der Zessionar verpflichtet ist, zunächst aus der abgetretenen Forderung mit verkehrsüblicher Sorgfalt seine Befriedigung zu suchen; er muß die abgetretene Forderung notfalls auch im Wege der Klage geltend machen (RGZ 65, 79, 81; 114, 347, 348; 160, 1; RG WarnRspr 1913 Nr. 136; RG HRR 1928 Nr. 278).
  • RG, 07.01.1916 - III 235/15

    Untermäkler

    Auszug aus BGH, 28.05.1969 - IV ZR 788/68
    Die Rechtsprechung gestattet es nämlich in gewissen Grenzen dem Hauptmakler, nachträglich die Provisionsforderung mindernde Abreden mit dem Auftraggeber zu treffen, ohne daß der Untermakler hieraus Ansprüche gegen den Hauptmakler herleiten kann (RGZ 88, 1, 3; RG JW 1918, 301).
  • RG, 05.10.1926 - VI 194/26

    1. Ist der zur Annahme der Zahlung von Versicherungsprämien bevollmächtigte Agent

    Auszug aus BGH, 28.05.1969 - IV ZR 788/68
    Denn durch die Abtretung erfüllungshalber wird das zwischen dem Zedenten und dem Zessionar bestehende Schuldverhältnis dahin geändert, daß der Zessionar verpflichtet ist, zunächst aus der abgetretenen Forderung mit verkehrsüblicher Sorgfalt seine Befriedigung zu suchen; er muß die abgetretene Forderung notfalls auch im Wege der Klage geltend machen (RGZ 65, 79, 81; 114, 347, 348; 160, 1; RG WarnRspr 1913 Nr. 136; RG HRR 1928 Nr. 278).
  • RG, 21.02.1939 - VII 129/38

    Welchen Inhalt hat das Rechtsverhältnis, das durch die "erfüllungshalber"

    Auszug aus BGH, 28.05.1969 - IV ZR 788/68
    Denn durch die Abtretung erfüllungshalber wird das zwischen dem Zedenten und dem Zessionar bestehende Schuldverhältnis dahin geändert, daß der Zessionar verpflichtet ist, zunächst aus der abgetretenen Forderung mit verkehrsüblicher Sorgfalt seine Befriedigung zu suchen; er muß die abgetretene Forderung notfalls auch im Wege der Klage geltend machen (RGZ 65, 79, 81; 114, 347, 348; 160, 1; RG WarnRspr 1913 Nr. 136; RG HRR 1928 Nr. 278).
  • BGH, 04.12.1981 - I ZR 200/79

    Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter

    Demgegenüber beschränkt sich die Tätigkeit eines Untermaklers in der Regel auf das zu vermittelnde Geschäft; ihn trifft im allgemeinen keine Verpflichtung zum Tätigwerden; er schuldet dem Makler nicht, sich ständig um dessen Geschäfte zu bemühen (vgl. RGZ 88, 1, 3; BGH v. 22.5.1963 - VIII ZR 254/61 = BB 1963, 835; 28.2.1968 - VIII ZR 6/66 = BB 1968, 729; 28.5.1969 - IV ZR 788/68, S. 11).
  • OLG Stuttgart, 15.11.2000 - 3 U 213/99

    Durchsetzbarkeit des Provisionsanspruchs des Untermaklers

    cc) Haben die Parteien einen Untermaklervertrag geschlossen, liegt ein partiarisches Rechtsverhältnis vor, so dass im Grundsatz davon auszugehen ist, dass der Provisionsanspruch der Klägerin davon abhängt, dass der Provisionsanspruch der Beklagten durchsetzbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.1969, IV ZR 788/68, S. 11; Staudinger/Reuter, Vorbem. zu §§ 652 ff. Rn. 30, Schwerdtner Rn. 39; Palandt/Sprau Einf. v § 652 Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht